Grüne Oasen Weiter an der Seite der Kleingartenvereine 26. Juni 201510. Oktober 2022 Zuschussrichtlinien Kleingartenvereine: Im letzten Jahr hat der Rat der Stadt Salzgitter auf Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU/FDP und MBS beschlossen, für die Kleingartenvereine einen Unterstützungsfond in Höhe von 20.000 € jährlich ab 2015 einzurichten, um unverschuldete Insolvenzen von Kleingartenvereinen zu vermeiden. Entsprechende Richtlinien sollten unter Berücksichtigung des in Aufstellung befindlichen Kleingartenentwicklungsplanes erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Diese Richtlinien wurden dem Rat für die Sitzung am 24. Juni 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat daraufhin mit dem Landesverband Niedersachsen und den Bezirksverbänden Nord und Süd der Stadt Salzgitter den Richtlinienentwurf der Verwaltung eingehend erörtert. Dabei wurden von den Verbandsvertretern/innen Mängel in dem vorgeschlagenen Entwurf aufgezeigt sowie konstruktive Verbesserungs – und Ergänzungsvorschläge gemacht. Nach der Einholung einer Stellungnahme der Verwaltung zu den Änderungsvorschlägen stellte die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Änderung und Ergänzung der Zuschussrichtlinien mit folgenden Punkten: Einbeziehung auch von nicht im Eigentum der Stadt Salzgitter befindlichen PachtflächenVerwendung nicht nur von eingeplanten Haushaltsmitteln, sondern auch von vorhandenen Haushaltsresten für die ZuschussfinanzierungErweiterung des Katalogs möglicher Zuschussmaßnahmen um Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Kleingartenanlage, die zur Verhinderung einer über 10 % liegenden Leerstandsquote führenErweiterung des Katalogs der Planungsabsichten um den Kleingartenentwicklungsplan, städtische Fachplanungen und anderweitige NutzungenAusnahmeregelung für die Mindestquote von 90 % Zustimmung der betroffenen Kleingärtner zur Aufgabe der Gartenparzellen. Grünen-Ratsherr Wolfgang Rosenthal erinnerte an Anlass und Ziele des Unterstützungsfonds und begründete eindringlich die Notwendigkeit dieser Änderungen. Der von der SPD und CDU/FDP eingebrachte Änderungsantrag, den Unterstützungfond bis zum 30.12.2016 zu begrenzen, wurde von Grünen-Ratsherrn Marcel Bürger abgelehnt, da eine derartige Befristung angesichts der erkennbaren Veränderungen und Anpassungserfordernisse weder sachgerecht noch erforderlich ist. Unser Änderungsantrag wurde von SPD, CDU/FDP und MBS ohne stichhaltige Gründe abgelehnt und der Änderungsantrag von SPD und CDU/FDP mehrheitlich bei unseren Gegenstimmen beschlossen. Ein Rückschlag für unsere Bemühungen, den Kleingartenvereinen bei der Lösung ihrer Probleme und Anpassung an die unumgänglichen Veränderungsprozesse nachhaltig zu helfen. Bei der abschließenden Beschlussfassung hat sich die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen enthalten, da „Der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach ist“. Gleichwohl werden wir uns im Interesse der Kleingartenvereine und damit der Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern bei den anstehenden Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen für eine Berücksichtigung und Umsetzung der von uns für richtig und wichtig gehaltenen Regelungen einsetzen. Zum Änderungsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 4332/16
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