Umwelt

Aktuelles zur Umwelt- und Klimaschutzpolitik

Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss hat am 5. Juni 2012 getagt. Seitens der Ratsfraktion der Grünen wurde angeregt, im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bereich Umwelt ein bis zwei Stellen bereitzustellen. Die Verwaltung sagte eine Prüfung zu.

Zum Bebauungsplan für den Stadtkern in Lebenstedt vertritt die Ratsfraktion mit ihrem Änderungsantrag im Unterschied zu den anderen Fraktionen die Auffassung, dass die derzeit in diesem Bereich vorhandenen 104 Bäume zu erhalten sind. Sowohl angesichts der Umweltbelastungen, als auch des Stadtbildes. Salzgitter lag z.B. 2011 an 21 Tagen über den Grenzwerten für Feinstaubbelastungen und damit im niedersächsischen Vergleich auf Platz 6.  Im vorgesehenen neuen Bebauungsplan sind nur noch 9 Bäume zur Erhaltung vorgesehen. Das bedeutet einen Rückgang von 95 Bäumen gegenüber dem Bestand. Die Auffassung der Grünen war bedauerlicherweise weder in diesem Punkt mehrheitsfähig, noch im Blick darauf, die Baugrenzen auf dem PSI-Grundstück zu den benachbarten Grundstücken bis zu den bereits vorhandenen Gebäuden zurückzusetzen. Nach Auffassung der Grünen rückt die nunmehr mögliche Bebauung auf dem PSI-Grundstück zu nah an die Wohnbebauung, und mit der Erweiterung müssen Bäume weichen.

Auch die Verordnung zur Ausweisung des Bodenplanungsgebietes Innersteaue im Ringelheimer Gebiet erzeugte Kritik bei den Grünen. Die Verordnung legt die Sanierungspflicht der Eigentümer bei den mit Schwermetallen belasteten Böden fest. Es werden einzig den Landwirten mit der Festsetzung des Bodenplanungsgebietes keine konkreten Pflichten § 11 (4) auferlegt. Beim Umgang mit den verunreinigten Böden setzt die Stadt Salzgitter auf die Eigenverantwortung dieses Personenkreises. Die anderen Fraktionen stimmten dieser Vorgehensweise zu. Die grüne Ratsfraktion wird angesichts der Lebens- und Futtermittelskandale, die deutlich machen, dass bisherige Verfahren offensichtlich keine ausreichenden Kontrollinstrumente bereitstellen,  die Rechtsauffassung der Verwaltung prüfen lassen.