Rat beschließt Prüfung einer Vergaberichtlinie für Gewerbegrundstücke

In der Ratssitzung am 25.02. hat der Rat der Stadt Salzgitter unserem Antrag 4298/18 zur Entwicklung einer Vergaberichtlinie für Gewerbegrundstücke zugestimmt. Damit ist ein wichtiger erster Schritt hin zu mehr Verlässlichkeit und strategischer Steuerungsfähigkeit in der kommunalen Flächenpolitik getan. Wir freuen uns über die Mehrheit und bedanken uns ausdrücklich für die Unterstützung der anderen Fraktionen.

Was sieht der Beschluss vor?

Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielvorstellungen die Grundlage für eine transparente Vergaberichtlinie für den Verkauf und die Verpachtung von Gewerbegrundstücken bilden sollen. Das Ergebnis soll der Politik vorgelegt werden.

Damit geht es zunächst um einen klaren Prüfauftrag, der die Grundlage dafür schafft, dass der Rat der Stadt Salzgitter anschließend auf Basis nachvollziehbarer Kriterien entscheiden kann.

Warum brauchen wir eine Vergaberichtlinie in Salzgitter?

Derzeit fehlt es an einsehbaren Grundlagen, nach welchen Kriterien Gewerbegrundstücke in der Stadt Salzgitter vergeben werden. Diese Unklarheit betrifft ansiedlungswillige Unternehmen und Existenzgründer ebenso wie finanzierende Kreditinstitute. Gerade weil Gewerbeflächen knapp sind und Entscheidungen langfristige Bindungen erzeugen, braucht Salzgitter einen Rahmen, der Erwartungen transparent macht und zugleich die Entwicklungsziele der Stadt abbildet.

Was soll in der Vergaberichtlinie enthalten sein?

Im Antrag skizzieren wir ein Anforderungsprofil, an dem sich künftige Vergaben orientieren können. Bewerberinnen und Bewerber sollen erkennen können, welche Erwartungen die Stadt insbesondere in drei Bereichen verbindet.

Erstens: Die Beschäftigungswirkung, also qualifizierte, sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsplätze und die Frage, wie Flächeninanspruchnahme und Beschäftigtenzahl zueinander stehen.

Zweitens: Die finanziellen Perspektiven für die Stadt, etwa mit Blick auf Umsatz und Gewinnprognosen, Gewerbesteuerplanung, Firmensitz und die langfristige Einordnung des Vorhabens.

Drittens: Anforderungen an Nachhaltigkeit, einschließlich der Frage, ob zusätzliche ökologische Leistungen als Qualitätsmerkmal erkennbar honoriert werden können.

Flächenpolitik aktiv steuern, Spekulation begrenzen

Ohne klare Leitplanken besteht das Risiko, dass städtische Grundstücke in Salzgitter zum Spekulationsgegenstand werden. Wenn neue Gewerbeflächen entstehen, müssen Flächenverbrauch und Versiegelung reduziert und zugleich Nutzung effizienter organisiert werden. In diesem Zusammenhang ist die Vergabe von Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht ein mögliches Instrument, um die kommunale Steuerungsfähigkeit zu sichern und Bodenversiegelung zu bremsen.

Ein wichtiges Signal der SPD

Wir begrüßen zudem, dass auch der SPD-Antrag 4397/18 zur Erstellung eines Wirtschaftsförderungskonzepts für den Industrie und Wirtschaftsstandort Salzgitter eine Mehrheit gefunden hat. Beide Entscheidungen setzen aus unserer Sicht zukunftswirksame Zeichen, da sie strategische Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Salzgitter wieder stärker planbar und gestaltbar machen.

Wie es weitergeht

Jetzt liegt der nächste Schritt bei der Verwaltung, die die Prüfaufträge ausarbeitet und dem Rat die Ergebnisse vorlegt. Wir werden den Prozess konstruktiv begleiten, damit am Ende ein Kriterienrahmen entsteht, der Ansiedlungen ermöglicht, Qualität sichert und kommunale Ziele in der Flächenpolitik transparent und überprüfbar macht.