Neuordnung bei der Vergabe städtischer Gewerbegrundstücke

In der heutigen Ratssitzung wurde unser gemeinsamer Änderungsantrag 3781/18 zur Neuordnung der Vergaberichtlinie für städtische Gewerbegrundstücke beraten. Der Antrag bezieht sich auf unseren ebenfalls eingebrachten ursprünglichen Antrag 3469/18, Gewerbeflächen ausschließlich über das Erbbaurecht zu vergeben, durch einen breiter angelegten Prüfauftrag.

Kern des neuen Antrags ist die Beauftragung der Verwaltung, zu prüfen, welche ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielvorstellungen künftig als Grundlage einer modernen, transparenten und in ihren Auswirkungen für Salzgitter langfristig positiven Vergabepraxis dienen sollen – sowohl für den Verkauf, als auch die Verpachtung von Gewerbegrundstücken.

Ausgangspunkt unserer Initiative war die Tatsache, dass aktuell keine einsehbaren oder verlässlichen Kriterien bestehen, nach denen städtische Gewerbeflächen vergeben werden. Das erschwert nicht nur die Vergleichbarkeit von Bewerbungen, sondern sorgt auch bei ansiedlungswilligen Unternehmen, Gründer:innen und Kreditinstituten für erhebliche Planungsunsicherheit.

Wir wollen durch ein strukturiertes Anforderungsprofil nachvollziehbar machen,

  • welche qualitativen Erwartungen die Stadt an Arbeits- und Ausbildungsplätze knüpft,
  • welche wirtschaftlichen Faktoren wie Firmensitz, Ertragserwartungen oder Gewerbesteueraufkommen berücksichtigt werden sollen,
  • und inwieweit zusätzliche ökologische Leistungen besonders anerkannt und gewürdigt werden.

Eine solche Grundlage würde nicht nur zu faireren und planbareren Verfahren führen, sondern könnte gezielt genutzt werden, um nachhaltige Unternehmensansiedlungen mit hoher lokaler Wertschöpfung zu fördern.