Statement Sozialbestattungen in Salzgitter 4. Juli 201210. Oktober 2022 In Salzgitter werden durch die Stadtverwaltung im Rahmen der Gefahrenabwehr sogenannte kommunale Pflichtbestattungen durchgeführt, wenn keine Angehörigen vorhanden oder bekannt sind oder die bekannten Angehörigen sich weigern, die Bestattung durchzuführen. Es wird ein Bestattungsinstitut beauftragt. In der Regel wird eine anonyme Feuerbestattung in Auftrag gegeben. Die Urnenbeisetzung erfolgt anonym in Ostdeutschland, weil es dort günstiger ist als in Salzgitter. Der Stadt sind 2011 für diese Form der Bestattungen nach Abzug geleisteter Erstattungen aus dem Nachlass oder durch Angehörige Kosten in Höhe von 9.000 Euro entstanden. Auf Antrag von SPD und Grünen hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 2.Juli 2012 die Verwaltung beauftragt, die kommunale Bestattungspraxis neu zu regeln mit dem Ziel, dass Menschen, die in Salzgitter leben, auch in Salzgitter bestattet werden. Rede Dr. Christa Garms-Babke, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage 0622/16 Sozialbestattungen in Salzgitter (Ratssitzung 2.7.2012) Anrede In Salzgitter sind sowohl der Fachdienst Soziales als auch der Fachdienst BürgerService und Ordnung für Sozialbestattungen zuständig. Der Letztgenannte hat im Jahr 2011 im Rahmen kommunaler Pflichtbestattungen für etwa 100 Menschen zunächst einmal die Bestattungskosten übernehmen müssen. Die Bestattungen werden über ein Unternehmen ausgeführt. Der Regelfall ist aus Kostengründen eine Feuerbestattung. Die Urnenbeisetzung erfolgt anonym in Ostdeutschland, weil es dort günstiger ist als in Salzgitter. Der Stadt sind für diesen Leichenshuttle im Jahr 2011 – nach Abzug geleisteter Erstattungen aus dem Nachlass oder von Bestattungspflichtigen – Kosten in Höhe von etwa. 9.000 Euro entstanden. Wir begrüßen, dass die Verwaltung kostensparend und wirtschaftlich handelt, stellen aber fest, dass es nicht sein kann, dass ein Mensch, der in Salzgitter gelebt und diese Stadt als seine Heimat empfunden hat, nach seinem Tod – quasi als reiner Kostenfaktor abgewertet – in Ostdeutschland entsorgt wird, weil es dort billiger ist. Unabhängig von ihrem Sozialstatus zu Lebzeiten haben Verstorbene einen Achtungsanspruch. Das ist nicht nur die Auffassung der christlichen, sondern aller monotheistischen Religionen. Und es ist Ausfluss der Menschenwürde und der allgemeinen Menschenrechtsgarantie. Darin eingeschlossen ist auch die Achtung der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen Verstorbener und ihrer Angehörigen. Das verbietet Feuerbestattungen als Regelfallpraxis. Im Kontext dieser Praxis ist auch die Wirkung auf die trauernden Angehörigen in den Blick zu nehmen. Angehörigen, denen es versagt bleibt, den Ort aufzusuchen, an dem die verstorbene Person bestattet wurde. Stellen Sie sich vor, meine Damen und Herren, als Angehörige oder Angehöriger wären Sie von einer solchen Praxis betroffen. Wir, Grüne und SPD, wollen eine Neuregelung kommunaler Bestattungspraxis. Wenn es keine abweichenden Willensbekundungen gibt, wollen wir, dass Menschen, die in Salzgitter leben, grundsätzlich auch in Salzgitter bestattet werden. Wir wollen, dass die Namen der Bestatteten erhalten bleiben, etwa durch eine Tafel mit Namenshinweisen an einem größeren Grabfeld, oder in einer anderen würdigen Form. Und wir wollen, dass bis zu einer Neuregelung der Bestattungspraxis Bestattungen – soweit rechtlich möglich – in Salzgitter vorgenommen werden. Sie haben die einzelnen Punkte des Antrags vorliegen. Wir bitten um Ihre Unterstützung.
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