Statement

Kompetenz des Oberbürgermeisters?

Presseerklärung der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Artikel der Salzgitter-Zeitung vom 10.02.2014  „Ministerium gibt dem OB erneut Recht“

Der Artikel „Ministerium gibt dem OB erneut Recht“ bedarf der Klarstellung.

Ausschlaggebend für die grüne Ratsfraktion, den Oberbürgermeister um Klärung der Zuständigkeiten für den Gleichstellungsplan durch das Nieders. Innenministerium (NMI) zu bitten, waren zwei Gründe. Zum einen, dass die Vorlage des Gleichstellungsplanes in den niedersächsischen Kommunen unterschiedlich gehandhabt wird. Einige Kommunen geben dem Rat den Plan zur Kenntnis. Andere, wie z.B. der Landkreis Goslar, legen ihn zur Beschlussfassung vor. Zum anderen, dass ein Ratsbeschluss dem Gleichstellungsplan und den darin durch die Verwaltung festgelegten Maßnahmen ein stärkeres Gewicht verleihen würde. Das ist in Salzgitter auch dringend notwendig, denn der Gleichstellungsplan wurde, entgegen der gesetzlichen Vorgabe, mit 18-monatiger Verspätung vorgelegt. Bezogen auf die Leitungspositionen der Stadt Salzgitter z.B. liegt der Frauenanteil unter 20%. Um die weiblichen Unterrepräsentanzen ernsthaft abzubauen, bedarf es verstärkter Anstrengungen.

Unrichtig ist die Darstellung, dass das NMI die alleinige Verantwortung für den Gleichstellungsplan dem Oberbürgermeister zugesprochen hat. Der OB ist natürlich frei im Rahmen seiner Kompetenz, einen Gleichstellungsplan aufzustellen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Im Rahmen der Kompetenzabgrenzung zwischen Rat und Oberbürgermeister war zu klären, ob der Rat Vorgaben dafür beschließen kann, die der Oberbürgermeister umzusetzen hat. Und genau dieses Recht wurde dem Rat durch das NMI bestätigt.

Im Ergebnis ist dem Oberbürgermeister weder beim sog. „Eckdatenbeschluss“, noch beim Gleichstellungsplan, durch das NMI einseitig Recht gegeben worden. Der Oberbürgermeister hat den „Eckdatenbeschluss“ hinsichtlich seiner haushaltsrechtlichen Relevanz umzusetzen. Und das macht er ja nun auch. Die rot-grüne Ratskoalition wird in die nächste Ratssitzung Vorgaben für den Gleichstellungsplan einbringen, die der Oberbürgermeister bei der Erstellung des Gleichstellungsplanes umzusetzen hat.

Dr. Christa Garms-Babke

Marcel Bürger