Klimaschutz in Salzgitter

Unsere Anträge

Die niedersächsische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu werden, dies wurde am 28. Juni 2022 in der Novelle zum Niedersächsischen Klimagesetz festgeschrieben. Da der größte Teil der Treibhausgasemissionen durch die Verbrennung fossiler Energieträger entstehen, heißt Klimaschutz vor allem: Energie sparen, Energieeffizienz steigern und erneuerbare Energien ausbauen.

Damit die Stadt Salzgitter dem gerecht werden kann, hat die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in mit ihrem Antrag „1704/18 Erstellen von Energieberichten für die Liegenschaften der Stadt Salzgitter“ beantragt, dass für alle städtischen Liegenschaften Energieberichte erstellt werden. Mit einem Energiebericht sollen erstmals für 2022 die kommunalen Energieverbräuche und die sich daraus ergebenden Treibhausgas-Emissionen ermittelt werden.

In einem zweiten Schritt wird dann auf Basis der Energieberichte ein Klimaschutzkonzept erstellt. In dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz vom Juni 2022 wurden folgende Klimaziele zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 definiert:

  • bis 2030    – 65 % THG-Reduzierung
  • bis 2035    – 76 % THG-Reduzierung
  • bis 2040    – 86 % THG-Reduzierung
  • bis 2024    klimaneutral

In dem Koalitionsvertag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Wahlperiode 2022 bis 2027 des Niedersächsischen Landtages wurden die Klimaziele noch einmal nach unten korrigiert:

  • bis 2030    75 % THG-Reduzierung
  • bis 2035    90 % THG-Reduzierung
  • bis 2040    klimaneutral

Um diese ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, hat das Land es für die niedersächsischen Kommunen zur Pflichtaufgabe gemacht, ein Klimaschutzkonzept zu erstellen. In diesem Klimaschutzkonzept hat die Stadt Salzgitter zu definieren wie, durch Energiesparmaßnahmen, Steigerung der Energieeffizienz und den Einsatz Erneuerbarer Energien die Klimaziele erreicht werden soll.

Als erster zur Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes ist ein Energiebericht zu erstellen. Mit dem „Antrag 1704/18 Erstellung von Energieberichten“ beantragte die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erarbeitung eines Energieberichtes für die Liegenschaften der Stadt Salzgitter. Die Energieberichte enthalten die Verbräuche für Heizungen, Warmwasser und Elektrizität und sind für jede Liegenschaft separat auszuweisen.

Die Planung der Maßnahmen erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnissen und ist sehr zeitaufwendig. Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deshalb den Antrag „1705/18 Erstellung eines Klimaschutzkonzepts nach dem „Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels“ gestellt. Mit diesem Antrag wird zudem gefordert, Fördergelder für zusätzliches Personal und externe Berater einzuwerben.

Mit dem Antrag „1711/18 Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung“ wurde eine erste Maßnahme zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes vorgeschlagen. Hiermit wird beantragt, dass entsprechende Fördermittel beim Bund beantragt werden. Die Sanierung dient dazu, die städtischen Emissionen nachhaltig zu senken.

Um diese und weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes optimal umsetzen zu können, wurde mit dem Antrag „1708/18 Implementierung eines Energiemanagement“ beantragt. Ein Energiemanagement-System sollen durch stetige Erfassung und Steuerung von Energie-Verbrauchdaten dazu beitragen, die Energieverbräuche kontinuierlich zu reduzieren. Dazu stellt der Bund Fördermittel für Software, Mess- und Steuerungstechnik, zusätzliches Personal und die Unterstützung durch externe Dienstleister zur Verfügung.

Anträge: